Regulierung, Aufsicht und Presserecht
Einheit 4: Formen der Governance im Medienbereich
1 Aufsicht, Regulierung und Selbstregulierung
Wer regelt die Medien? In Deutschland ist die Antwort – wie so oft – föderal und kompliziert. Es ist ein Mehrebenensystem, das sicherstellen soll, dass niemand zu viel Macht über die Inhalte der Medien bekommt.
1.1 Die wichtigsten Akteure
Die technische Infrastruktur (Kabel, Funkfrequenzen) ist Bundes- und EU-Sache. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) reguliert hier den Wettbewerb. Doch sobald es um Inhalte geht, schlägt die Stunde der Länder (Kulturhoheit). Es gibt keine “Bundesmedienbehörde” in Berlin. Stattdessen haben wir 14 staatsfern organisierte Landesmedienanstalten (LMA) mit Zuständdikeiten für den Rundfunk, für Plattformen und mediale Internetangebote. Für bundesweite Themen gibt es spezialisierte gemeinsame Kommissionen dieser Landesmedienanstalten:
- ZAK: Zulassung und Aufsicht (Wer darf senden?).
- KEK: Meinungsmacht-Wächter (Verhindert Monopole im Medienbereich).
- KJM: Jugendschutz (Pornografie, Gewalt).
Staatsferne
Ein Verfassungsgrundsatz aus den Mediengrundrechten des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, der besagt, dass der Staat keinen direkten Einfluss auf die Inhalte der Medien nehmen darf.
1.2 Selbstregulierung und regulierte Selbstregulierung
Warum regulieren sich Medien oft selbst? Weil staatliche Regulierung und Aufsicht bei Inhalten immer die Gefahr der Beeinflussung birgt. Wir unterscheiden dabei zwei Formen:
Selbstregulierung: Die Branche gibt sich Regeln und kontrolliert sie (z. B. der Presserat mit dem Pressekodex). Freiwillig, ohne staatliches Druckmittel.
Regulierte Selbstregulierung: Der Staat setzt den Rahmen (und hat damit den “Heavy Stick” des Verwaltungsaktes in der Hinterhand), aber die Kontrolle und Prüfung im Einzelfall übernehmen private Stellen (z. B. im Jugendschutz).
Die Wächter des Jugendschutzes
Im Bereich der regulierten Selbstregulierung des Jugendschutzes finden wir die bekannten Prüfzeichen und die damit verbundenen Organisationen: - FSK: Filme (Kino/DVD). - USK: Computerspiele. - FSF: Fernsehen. - FSM: Internetinhalte.
2 Das Presserecht
Das Presserecht ist die “Old Academy” des Medienrechts. Viele seiner Prinzipien wurden direkt in das digitale Zeitalter für journalistische Blogs und Online-Magazine exportiert - mit einigen Updates aber nicht ohne Probleme und Bugs.
2.1 Anwendungsbereich
Presse ist laut Landespressegesetzen alles, was zur Verbreitung bestimmt ist und massenhaft vervielfältigt wird.
Was fällt unter den Pressebegriff?
- Zeitungen und Zeitschriften.
- Plakate und Flugblätter.
- Ein privater Liebesbrief.
- Tonträger und Bildträger zur Massenverbreitung.
2.2 Institutionelle Garantien
Die Presse genießt Privilegien, um ihre Funktion als “Vierte Gewalt” und “Public Watchdog” in der liberalen Demokratie zu erfüllen:
- Zulassungsfreiheit: Jeder darf eine Zeitung gründen. Keine Lizenz nötig.
- Auskunftsanspruch: Behörden müssen Fragen der Presse grundsätzlich beantworten.
- Informantenschutz: Journalisten dürfen Quellen verschweigen (ziet sich etwa im Zeugnisverweigerungsrecht, § 53 StPO).
Das Gemeindeblatt-Problem
Eine Gemeinde gibt ein Hochglanzmagazin heraus, das wie eine Lokalzeitung aussieht und die Politik des Bürgermeisters feiert.
Lösung. Verstoß gegen das Gebot der Staatsferne. Der Staat darf keine eigene Presse betreiben, die den privaten Pressemarkt verdrängt oder verzerrt. Gemeindliche Blätter müssen sich auf rein amtliche Mitteilungen beschränken.
2.3 Presserechtliche Pflichten
Freiheit verpflichtet. Wer publiziert, muss sich an folgende Pflichten halten:
- Sorgfaltspflicht: Jede Nachricht muss vor Veröffentlichung geprüft werden. Wer ungeprüfte Gerüchte druckt, haftet.
- Impressumspflicht: Jedes Medium braucht eine “Adresse zum Verklagen”. Transparenz ist zwingend.
- Trennungsgebot: Werbung muss als solche erkennbar sein. Es muss klar sein, was redaktioneller Inhalt und was Werbung ist.
3 Die Gegendarstellung
Ein scharfes Schwert des Betroffenen einer kritischen Berichterstattung ist die Gegendarstellung.
Gegendarstellung
Ein Anspruch, der das Medium zwingt, die Sachverhaltsdarstellung des Betroffenen ohne eigenen Kommentar an gleicher Stelle abzudrucken.
Wann kann eine Gegendarstellung verlangt werden?
- Bei einer bösen Kritik (“Der Film ist schlecht”).
- Bei einer unwahren Tatsachenbehauptung (“Der Schauspieler war betrunken”).
- Bei einer unliebsamen politischen Meinung.
4 Lernkontrolle
Das System, bei dem sich die Branche unter staatlicher Aufsicht selbst kontrolliert, nennt man regulierte Selbstregulierung. Der Presserat überwacht den Pressekodex auf Basis rein freiwilliger Selbstkontrolle. Journalisten haben ein Zeugnisverweigerungsrecht, um ihre Quellen zu schützen.
Darf die Presse Dokumente veröffentlichen, die illegal kopiert wurden?
- Grundsätzlich nein, das ist Informationshehlerei.
- Ja, wenn das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt.
- Nur wenn die Polizei zustimmt.